Abzug der Fahrkosten Wohnort–Arbeitsort Schweiz 2026

Wie ziehen Sie Ihre Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort in der Schweiz ab? Obergrenzen 2026, Berechnung pro Kilometer, öffentliche Verkehrsmittel — der vollständige Leitfaden.

🚉 3'000 CHF Obergrenze Bund (dBSt)
Fahrkosten 2026
🚗 0.70 CHF/km Kilometerentschädigung
Auto 2026
🚆 3'995 CHF SBB-Generalabonnement
2. Klasse — 100% abzugsfähig
🧍 37% der Schweizer Erwerbstätigen
nutzen den ÖV

Die Fahrkosten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort sind in der Schweiz abzugsfähig — die Regeln variieren jedoch je nach Kanton und Verkehrsmittel. Ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen in der Schweiz nutzt für den Arbeitsweg den ÖV oder das Auto (MZMV 2021, BFS). So holen Sie 2026 das Maximum aus diesem Abzug heraus.

Wie hoch ist die Obergrenze für den Fahrkostenabzug 2026?

Die Obergrenze beim Bund (dBSt) für den Fahrkostenabzug beträgt 2026 3'000 CHF pro Jahr. Die Kantone legen eigene, oft grosszügigere Obergrenzen fest: Waadt 7'000 CHF, Freiburg 8'000 CHF. Genf wendet bei der Kantons- und Gemeindesteuer eine Pauschale von 534 CHF an — jedoch ohne Obergrenze für tatsächliche ÖV-Kosten.

EbeneObergrenze
Direkte Bundessteuer (dBSt)3'000 CHF/Jahr
Kantone (Beispiel Waadt)7'000 CHF/Jahr
Freiburg (nach PAFE 2026)8'000 CHF/Jahr
Genf534 CHF/Jahr (Pauschale Kantons-/Gemeindesteuer)

Hinweis: Genf und Waadt wenden keine kantonale Obergrenze für den Abzug tatsächlicher ÖV-Kosten an. Die Kantone begrenzen nur den Abzug der Autokosten.

Kann man Auto- und Zugkosten gleichzeitig abziehen?

Nein, Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Deckt der ÖV Ihren Arbeitsweg ab, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Die beiden Abzüge sind für denselben Arbeitsweg nicht kumulierbar — es gilt das eine oder das andere, je nach Ihrer tatsächlichen Situation.

Die Grundregel: Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Sind öffentliche Verkehrsmittel auf Ihrem Weg verfügbar, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Decken die öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Weg hingegen nicht ab oder verlängern sie die Fahrzeit erheblich, wird das Auto akzeptiert.

Wie berechnet man die Fahrkosten für die Schweizer Steuern?

Die Berechnung für das Auto lautet: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km. Für den ÖV ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements ab. Bei teilweisem Homeoffice ersetzen Sie die 220 Tage durch Ihre effektiven Präsenztage (z. B. 3 Tage/Woche = ca. 132 Tage).

Der Abzug wird so berechnet: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km (Ansatz 2026).

Beispiel für einen Arbeitsweg von 15 km (einfach): 30 km × 220 Tage × 0.70 = 4'620 CHF — beim Bund (dBSt) auf 3'000 CHF begrenzt, beim Kanton aber je nach Wohnkanton vollständig abzugsfähig. Um Ihren genauen Abzug nach Ihrer Situation zu berechnen: deklarieren Sie Ihre Fahrkosten mit Adminly.

Welcher Abzug für den ÖV 2026?

Wenn Sie den öffentlichen Verkehr nutzen, ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements oder Ihrer Billette ab. 2026: Das SBB-Generalabonnement 2. Klasse kostet CHF 3'995, das Halbtax CHF 190 — beide vollständig abzugsfähig. Regionale Abonnemente (Onde Verte usw.) sind es ebenfalls.

Wenn Sie den öffentlichen Verkehr nutzen, ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements oder Ihrer Billette ab. Beispiele 2026: Das SBB-Generalabonnement 2. Klasse kostet CHF 3'995, das Halbtax CHF 190 — beide vollständig abzugsfähig. Regionale Abonnemente (Onde Verte usw.) sind es ebenfalls.

Reduziert Homeoffice den Fahrkostenabzug?

Ja, Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, berechnen Sie Ihren Abzug auf rund 132 Tagen statt 220. Die Steuerverwaltung kann eine Arbeitgeberbescheinigung verlangen, die Ihre Arbeitsorganisation bestätigt.

Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, müssen Sie mit rund 132 Tagen statt 220 rechnen.

Wie Adminly Ihnen hilft

Adminly berechnet automatisch Ihren optimalen Abzug nach Verkehrsmittel, Kanton und Präsenztagen — ohne dass Sie den Taschenrechner hervorholen müssen. Um Ihre gesamten Einsparungen zu maximieren, denken Sie auch daran, Ihre 3. Säule zu optimieren. Alle verfügbaren Abzüge finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden der Steuerabzüge 2026.

Häufige Fragen

Kann man Auto- und Zugkosten gleichzeitig abziehen?

Nein, Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Sind öffentliche Verkehrsmittel auf Ihrem Weg verfügbar, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Die beiden Abzüge sind für denselben Arbeitsweg nicht kumulierbar.

Wie hoch ist die Obergrenze für den Fahrkostenabzug in der Schweiz?

Die Obergrenze beim Bund (dBSt) beträgt 3'000 CHF pro Jahr im Jahr 2026. Die Kantone wenden eigene, oft höhere Obergrenzen an: Waadt 7'000 CHF, Freiburg 8'000 CHF. Genf wendet eine Pauschale von 534 CHF an, ohne Obergrenze für tatsächliche ÖV-Kosten.

Wie berechnet man die Fahrkosten für die Schweizer Steuern?

Für das Auto: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km. Für den ÖV: tatsächliche Kosten des Abonnements oder der Billette. Bei Homeoffice ersetzen Sie die 220 Tage durch die effektiv vor Ort gearbeiteten Tage.

Sind Velokosten in der Schweiz abzugsfähig?

Ja, Velokosten sind für den Arbeitsweg in der Schweiz abzugsfähig. Die Entschädigung wird pauschal nach Kanton berechnet. Einige Kantone wenden einen festen Betrag pro Kilometer oder pro Jahr für regelmässige Velofahrer an.

Reduziert Homeoffice den Fahrkostenabzug?

Ja, Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, müssen Sie mit rund 132 statt 220 Tagen rechnen. Die Steuerverwaltung kann eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers verlangen.

Offizielle Quellen

  • ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung: Abzug der Fahrkosten, Merkblatt S1 · estv.admin.ch
  • BFS – Bundesamt für Statistik: Mikrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV 2021) · bfs.admin.ch
  • SBB – Schweizerische Bundesbahnen: Abo-Tarife 2026 (GA CHF 3'995, Halbtax CHF 190) · sbb.ch
  • Kanton Waadt: Wegleitung zur Steuererklärung — Fahrkosten · vd.ch
  • Kanton Genf: Steuermerkblatt — Berufskosten · ge.ch

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