Wie ziehen Sie Ihre Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort in der Schweiz ab? Obergrenzen 2026, Berechnung pro Kilometer, öffentliche Verkehrsmittel — der vollständige Leitfaden.
Die Fahrkosten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort sind in der Schweiz abzugsfähig — die Regeln variieren jedoch je nach Kanton und Verkehrsmittel. Ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen in der Schweiz nutzt für den Arbeitsweg den ÖV oder das Auto (MZMV 2021, BFS). So holen Sie 2026 das Maximum aus diesem Abzug heraus.
📋 In diesem Artikel
Die Obergrenze beim Bund (dBSt) für den Fahrkostenabzug beträgt 2026 3'000 CHF pro Jahr. Die Kantone legen eigene, oft grosszügigere Obergrenzen fest: Waadt 7'000 CHF, Freiburg 8'000 CHF. Genf wendet bei der Kantons- und Gemeindesteuer eine Pauschale von 534 CHF an — jedoch ohne Obergrenze für tatsächliche ÖV-Kosten.
| Ebene | Obergrenze |
|---|---|
| Direkte Bundessteuer (dBSt) | 3'000 CHF/Jahr |
| Kantone (Beispiel Waadt) | 7'000 CHF/Jahr |
| Freiburg (nach PAFE 2026) | 8'000 CHF/Jahr |
| Genf | 534 CHF/Jahr (Pauschale Kantons-/Gemeindesteuer) |
Hinweis: Genf und Waadt wenden keine kantonale Obergrenze für den Abzug tatsächlicher ÖV-Kosten an. Die Kantone begrenzen nur den Abzug der Autokosten.
Nein, Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Deckt der ÖV Ihren Arbeitsweg ab, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Die beiden Abzüge sind für denselben Arbeitsweg nicht kumulierbar — es gilt das eine oder das andere, je nach Ihrer tatsächlichen Situation.
Die Grundregel: Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Sind öffentliche Verkehrsmittel auf Ihrem Weg verfügbar, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Decken die öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Weg hingegen nicht ab oder verlängern sie die Fahrzeit erheblich, wird das Auto akzeptiert.
Die Berechnung für das Auto lautet: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km. Für den ÖV ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements ab. Bei teilweisem Homeoffice ersetzen Sie die 220 Tage durch Ihre effektiven Präsenztage (z. B. 3 Tage/Woche = ca. 132 Tage).
Der Abzug wird so berechnet: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km (Ansatz 2026).
Beispiel für einen Arbeitsweg von 15 km (einfach): 30 km × 220 Tage × 0.70 = 4'620 CHF — beim Bund (dBSt) auf 3'000 CHF begrenzt, beim Kanton aber je nach Wohnkanton vollständig abzugsfähig. Um Ihren genauen Abzug nach Ihrer Situation zu berechnen: deklarieren Sie Ihre Fahrkosten mit Adminly.
Wenn Sie den öffentlichen Verkehr nutzen, ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements oder Ihrer Billette ab. 2026: Das SBB-Generalabonnement 2. Klasse kostet CHF 3'995, das Halbtax CHF 190 — beide vollständig abzugsfähig. Regionale Abonnemente (Onde Verte usw.) sind es ebenfalls.
Wenn Sie den öffentlichen Verkehr nutzen, ziehen Sie die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements oder Ihrer Billette ab. Beispiele 2026: Das SBB-Generalabonnement 2. Klasse kostet CHF 3'995, das Halbtax CHF 190 — beide vollständig abzugsfähig. Regionale Abonnemente (Onde Verte usw.) sind es ebenfalls.
Ja, Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, berechnen Sie Ihren Abzug auf rund 132 Tagen statt 220. Die Steuerverwaltung kann eine Arbeitgeberbescheinigung verlangen, die Ihre Arbeitsorganisation bestätigt.
Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, müssen Sie mit rund 132 Tagen statt 220 rechnen.
Adminly berechnet automatisch Ihren optimalen Abzug nach Verkehrsmittel, Kanton und Präsenztagen — ohne dass Sie den Taschenrechner hervorholen müssen. Um Ihre gesamten Einsparungen zu maximieren, denken Sie auch daran, Ihre 3. Säule zu optimieren. Alle verfügbaren Abzüge finden Sie in unserem kostenlosen Leitfaden der Steuerabzüge 2026.
Nein, Sie müssen das günstigste Verkehrsmittel verwenden. Sind öffentliche Verkehrsmittel auf Ihrem Weg verfügbar, kann die Steuerverwaltung den Kilometerabzug für das Auto ablehnen. Die beiden Abzüge sind für denselben Arbeitsweg nicht kumulierbar.
Die Obergrenze beim Bund (dBSt) beträgt 3'000 CHF pro Jahr im Jahr 2026. Die Kantone wenden eigene, oft höhere Obergrenzen an: Waadt 7'000 CHF, Freiburg 8'000 CHF. Genf wendet eine Pauschale von 534 CHF an, ohne Obergrenze für tatsächliche ÖV-Kosten.
Für das Auto: km hin und zurück × 220 Tage × 0.70 CHF/km. Für den ÖV: tatsächliche Kosten des Abonnements oder der Billette. Bei Homeoffice ersetzen Sie die 220 Tage durch die effektiv vor Ort gearbeiteten Tage.
Ja, Velokosten sind für den Arbeitsweg in der Schweiz abzugsfähig. Die Entschädigung wird pauschal nach Kanton berechnet. Einige Kantone wenden einen festen Betrag pro Kilometer oder pro Jahr für regelmässige Velofahrer an.
Ja, Homeoffice-Tage berechtigen nicht zum Abzug. Wenn Sie 2 Tage pro Woche zu Hause arbeiten, müssen Sie mit rund 132 statt 220 Tagen rechnen. Die Steuerverwaltung kann eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers verlangen.
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