Höchstbeträge 2026, Steuerersparnis pro Kanton, Selbstständige vs Angestellte — alles, was Sie über den Abzug der 3. Säule wissen müssen.
Die 3. Säule ist der beste steuerliche Hebel in der Schweiz. Mit rund 5 Millionen offenen 3a-Konten und einem Sparvolumen von über 140 Milliarden CHF ist sie das meistgenutzte Instrument der individuellen Vorsorge des Landes. 2026 wurden die Höchstbeträge angehoben — hier ist alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Steuererklärung zu optimieren.
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Der Abzugshöchstbetrag der Säule 3a beträgt 2026 7'258 CHF für Angestellte, die einer BVG-Pensionskasse angeschlossen sind. Selbstständige ohne BVG können bis zu 36'288 CHF abziehen, höchstens 20% ihres Nettoeinkommens. Diese Beträge wurden gegenüber den Höchstbeträgen 2025 angehoben (7'056 CHF bzw. 35'280 CHF).
| Situation | Höchstbetrag 2026 | Höchstbetrag 2025 |
|---|---|---|
| Angestellte mit BVG | 7'258 CHF | 7'056 CHF |
| Selbstständige ohne BVG | 36'288 CHF (20% des Einkommens) | 35'280 CHF |
Die Säule 3a bietet eine Steuerersparnis von 20% bis 35% des eingezahlten Betrags, je nach Kanton und Einkommen. Ein Genfer Angestellter mit 100'000 CHF Einkommen, der das Maximum einzahlt, spart zwischen 2'500 und 2'900 CHF Steuern pro Jahr — sofort abziehbar in der jährlichen Steuererklärung.
Je nach Kanton und Einkommen bringt Ihnen jeder in die 3. Säule eingezahlte Franken zwischen 20% und 35% Steuerersparnis. Für einen Genfer Angestellten mit einem Einkommen von 100'000 CHF, der das Maximum von 7'258 CHF einzahlt, beträgt die Ersparnis rund 2'500 bis 2'900 CHF pro Jahr. Um Ihren Gewinn nach Kanton genau zu schätzen: Ihre Steuerabzüge mit Adminly berechnen.
Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a erlauben es, unvollständige Jahre der letzten 10 Jahre aufzufüllen. Die erste mögliche rückwirkende Einzahlung 2026 betrifft das Steuerjahr 2025. Diese ausserordentliche Einzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, wie eine ordentliche Jahreseinzahlung.
Seit 2026 ist es möglich, Jahre, in denen Sie nicht das Maximum einbezahlt haben, rückwirkend aufzufüllen — über die letzten 10 Jahre. Die erste mögliche rückwirkende Einzahlung 2026 betrifft das Steuerjahr 2025. Eine seltene Gelegenheit, die Sie nicht verpassen sollten, wenn Sie über freie Liquidität verfügen.
Die absolute Frist für Einzahlungen in die 3. Säule ist der 31. Dezember 2026. Die Einzahlung muss vor Mitternacht Ihrem 3a-Konto gutgeschrieben sein — eine an diesem Tag ausgelöste, aber erst am 2. Januar gutgeschriebene Überweisung ist für das Steuerjahr 2026 verloren. Planen Sie mindestens 2 bis 3 Arbeitstage Vorlauf ein.
Ihre Einzahlung muss spätestens am 31. Dezember 2026 Ihrem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Eine am 31. Dezember ausgelöste, aber am 2. Januar gutgeschriebene Überweisung ist für dieses Steuerjahr verloren.
Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist die einzige, die in allen Schweizer Kantonen einen Steuerabzug bietet, mit einem reglementierten Höchstbetrag. Die Säule 3b (freie Vorsorge) ist nur in zwei Kantonen steuerlich abziehbar — Genf und Freiburg. Für die grosse Mehrheit der Einwohner der Schweiz ist die 3a die erste Wahl.
Die Säule 3a (gebunden) ist diejenige mit dem Steuerabzug. Die Säule 3b (frei) ist nur in zwei Kantonen abziehbar: Genf und Freiburg. Für die grosse Mehrheit der Einwohner ist die 3a massgebend.
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Die Frist ist der 31. Dezember jedes Steuerjahres. Die Einzahlung muss vor Jahresende dem 3a-Konto gutgeschrieben sein — eine am 31. Dezember ausgelöste, aber erst im Januar gutgeschriebene Überweisung ist für dieses Steuerjahr verloren.
Ja, es ist möglich, mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Institutionen (Banken, Versicherungen) zu eröffnen. Der gesamte Abzugshöchstbetrag bleibt einheitlich (7'258 CHF für Angestellte im Jahr 2026) und kann frei auf die verschiedenen Konten verteilt werden. Für einen Gesamtüberblick über Ihre Steuersituation: unser vollständiger Steuer-Leitfaden für Selbstständige (auf Französisch).
Nein, die 3. Säule ist vollständig freiwillig. Im Gegensatz zur 1. Säule (AHV) und zur 2. Säule (BVG) ist sie ein freiwilliges Alterssparen. Aber sie bietet einen der vorteilhaftesten Steuerabzüge für Privatpersonen in der Schweiz.
Die Wahl hängt von Ihrem Profil ab: traditionelle Bank für die Sicherheit, Neobank oder Fintech für tiefere Gebühren und Wertschriftenlösungen. Vergleichen Sie Zinssätze, Verwaltungsgebühren und Aktienanlage-Optionen, bevor Sie sich entscheiden.
Ja, in bestimmten Fällen: Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, endgültiger Wegzug aus der Schweiz oder Invalidität. Ausserhalb dieser Fälle ist der Vorbezug vor 60 Jahren bei der gebundenen Säule 3a nicht möglich.
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