Zusatzversicherung Schweiz: sinnvoll oder nicht? [2026]

Vergleichsdienste und Makler erhalten beim Abschluss eine Provision — Adminly nicht. KVG vs. VVG, was die Zusatzversicherung wirklich deckt, für welche Profile sie unnötig ist, und die 4 Fallen vor der Unterschrift.

⚖️ 2 Gesetze KVG (garantierte Aufnahme)
vs. VVG (Gesundheitsfragebogen)
👓 0 CHF Brillen für Erwachsene aus der
Grundversicherung seit 2011
⏱️ 4 Wochen Kündigungsfrist des Versicherers bei
Anzeigepflichtverletzung (Art. 6 VVG)
📅 30. Nov. Eingang der KVG-Kündigung —
das VVG folgt anderen Fristen

Niemand sagt Ihnen gratis, ob Sie eine Zusatzversicherung brauchen. Vergleichsdienste erhalten beim Abschluss eine Provision. Makler auch. Und die Versicherer, seien wir ehrlich, möchten, dass Sie unterschreiben. Adminly verkauft keine Versicherungen und erhält keine Provision — dieser Artikel kann Ihnen also sagen, was die anderen vermeiden: Für gewisse Profile lautet die richtige Antwort, keine abzuschliessen.

Ich habe meinen Versicherungsberater auf TikTok gefunden. Ja. Bevor ich ihn anrief, habe ich alles, was er erzählte, mit eigenen Recherchen abgeglichen — es hielt stand. Ein einziger Termin, in seinem Büro in Genf. Kostenlose Beratung: Er wird von den Versicherern auf Provisionsbasis bezahlt, und er steht dazu. In einer Stunde erklärte er uns, wie die Schweizer Krankenversicherung wirklich funktioniert — wir waren verloren, wie die meisten Neuankömmlinge. Wir haben mit ihm eine Zusatzversicherung bei Groupe Mutuel abgeschlossen (keine kommerzielle Verbindung, es ist einfach meine Geschichte), und er erklärte uns die 3. Säule, ohne je einen Abschluss zu forcieren.

Der Punkt ist: Dieser Termin war nützlich, weil wir vorbereitet kamen. Ein Berater auf Provisionsbasis kann eine gute Abkürzung sein — wenn Sie bereits wissen, was verhandelbar ist, was ausgeschlossen wird und was Ihnen nichts bringt. Genau darauf bereitet Sie dieser Artikel vor.

KVG und VVG: zwei Gesetze, zwei gegensätzliche Logiken

Die Grundversicherung untersteht dem KVG: Sie ist obligatorisch, und jede Kasse muss Sie aufnehmen — ohne Gesundheitsfragebogen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Die Zusatzversicherung untersteht einem anderen Gesetz, dem VVG: Sie ist freiwillig, und der Versicherer kann Sie ablehnen, Leistungen ausschliessen oder Ihre Prämie nach Ihrem medizinischen Dossier erhöhen.

Alles folgt aus diesem Unterschied:

Grundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
AbschlussObligatorischFreiwillig
AufnahmeFür alle garantiertDer Versicherer kann ablehnen
GesundheitsfragebogenKeinerJa, entscheidend
Individuelle AusschlüsseUnmöglichMöglich («Vorbehalte»)
LeistungenIn allen Kassen identischJe nach Vertrag unterschiedlich
PrämieNach Kanton, Alter, FranchiseFrei, nach Ihrem Risikoprofil

Die praktische Konsequenz: Die Zusatzversicherung schliesst man ab, solange man gesund ist. Sobald der Bedarf da ist — beschädigte Zähne, anfälliger Rücken, laufende Schwangerschaft —, sieht der Versicherer ihn im Fragebogen und schliesst ihn aus, verteuert ihn oder lehnt den Vertrag ab. Das ist legal, und genau darum geht es.

Für die Wahl Ihrer Grundversicherung (Franchise, Modelle, Wechsel) haben wir einen eigenen Leitfaden: KVG: Wie wählt man seine Krankenkasse.

Was die Zusatzversicherung wirklich deckt

Das KVG deckt das medizinisch Wesentliche: Arzt, Spital in der allgemeinen Abteilung Ihres Kantons, Medikamente der Spezialitätenliste. Die Zusatzversicherung deckt den Rest — und dieser Rest ist sehr gezielt:

Referenzquelle dazu, was die Grundversicherung deckt und was nicht: das Bundesamt für Gesundheit (bag.admin.ch).

Profile, für die sie unnötig ist

Eine Zusatzversicherung ist eine Versicherung, kein Treueprogramm. Wenn das versicherte Ereignis selten und finanziell tragbar ist, müssen Sie es nicht versichern. Konkret können Sie wahrscheinlich darauf verzichten, wenn:

Profile, für die sie sich vertreten lässt

Die 4 Fallen vor der Unterschrift

1. Die Falschangabe im Gesundheitsfragebogen

Der Gesundheitsfragebogen ist keine Formalität. Wenn Sie eine wichtige Tatsache verschweigen oder verharmlosen (das Gesetz nennt das Anzeigepflichtverletzung, Art. 6 VVG), kann der Versicherer den Vertrag innert 4 Wochen nach Entdeckung kündigen — und die mit der verschwiegenen Tatsache verbundenen Leistungen verweigern oder sogar zurückfordern. Das klassische Szenario: Jahrelang läuft alles gut, dann löst ein grosser Spitalaufenthalt eine Prüfung des medizinischen Dossiers aus, und die Deckung fällt genau dann weg, wenn Sie sie brauchen. Antworten Sie präzis, schriftlich, und behalten Sie eine Kopie.

2. Die Vorbehalte (individuelle Ausschlüsse)

Statt abzulehnen, kann der Versicherer Ihren Vertrag mit einem Vorbehalt annehmen: diese Pathologie, diese Behandlung, dieser Körperteil von der Deckung ausgeschlossen. Das steht in der Police. Fragen Sie vor der Unterschrift schwarz auf weiss, ob es Vorbehalte gibt, worauf sie sich beziehen und für wie lange. Eine Zusatzversicherung, die genau das ausschliesst, wofür Sie sie abschliessen wollten, nützt nichts.

3. Die Kündigungsfristen: das VVG folgt nicht den KVG-Regeln

Ihre KVG-Grundversicherung kündigen Sie per 1. Januar, wenn Ihr Brief spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintrifft (offizielle Regel, siehe priminfo.admin.ch). Ihre Zusatzversicherung folgt dagegen Ihrem VVG-Vertrag: jährliche oder mehrjährige Laufzeit, Kündigungsfrist oft 3 Monate. Seit der 2022 in Kraft getretenen VVG-Revision können Sie jeden Vertrag auf Ende des dritten Jahres kündigen, danach jährlich — aber mit dieser Frist. Viele kündigen ihre Grundversicherung im November und stellen fest, dass ihre Zusatzversicherung ein weiteres Jahr läuft. Zwei Verträge, zwei Kalender: Notieren Sie beide.

4. Grund- und Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Versicherern: möglich und oft optimal

Nichts verpflichtet Sie, Ihre Zusatzversicherung bei Ihrer Grundversicherungskasse abzuschliessen. Sie können die günstigste Grundversicherung Ihres Kantons bei einem Versicherer haben und Ihre Zusatzversicherung bei einem anderen. Bonus seit der Revision 2022: Der Versicherer kann Ihre Krankenzusatzversicherung seinerseits nicht mehr kündigen (ausser bei Falschangabe) — nur Sie können das (Art. 35a VVG). Sie können also jedes Jahr die Grundversicherung wechseln, um Ihre Prämie zu optimieren, ohne je Ihre Zusatzversicherung anzutasten oder erneut einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

Was sie kostet — und warum Sie keinen verlässlichen Durchschnittspreis finden werden

Für die KVG-Grundversicherung listet der offizielle Vergleichsdienst priminfo.admin.ch alle Prämien auf. Für die Zusatzversicherungen existiert nichts Vergleichbares: Die VVG-Prämien sind frei und werden von jedem Versicherer nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen festgelegt. Jeder «Durchschnittspreis», den Sie online lesen, stammt aus der Hausmethodik eines kommerziellen Vergleichsdienstes — nicht aus einer offiziellen Quelle.

Unsere Position: Wir nennen Ihnen keine Zahl, die wir nicht belegen können. Der einzig seriöse Weg: zwei oder drei schriftliche, persönliche Offerten einholen und Leistung für Leistung vergleichen. Genau hier kann ein Berater nützlich sein — wenn Sie mit der untenstehenden Checkliste kommen.

Checkliste: 5 Fragen vor der Unterschrift

  1. Was erstattet mir diese Deckung konkret, mit welchen Jahresplafonds? Verlangen Sie Beträge, nicht nur Prozente.
  2. Gibt es Vorbehalte in meinem Vertrag? Welche, und für wie lange? Schriftlich.
  3. Wie lautet die Kündigungsfrist, und was ist das genaue Vertragsende? Notieren Sie es am Tag der Unterschrift.
  4. Was passiert, wenn ich die Grundversicherung wechsle? (Erwartete Antwort: nichts — sonst nachhaken.)
  5. Wie werden Sie für diesen Vertrag vergütet? Ein seriöser Berater antwortet ohne Umschweife. Weicht er aus, gehen Sie.

Sie ziehen in die Schweiz? Das KVG gehört zu den 12 Schritten

Das Neuankömmlinge-Paket von Adminly strukturiert Ihre ersten 90 Tage — KVG-Anschluss, Bewilligung, Gemeindeanmeldung — mit datierten Erinnerungen und vorausgefülltem PDF für Ihren Kanton, in den 26 Kantonen.

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Häufige Fragen

Ist die Zusatzversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Nein. Nur die KVG-Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch. Die Zusatzversicherung (VVG) ist vollständig freiwillig — und im Gegensatz zur Grundversicherung kann der Versicherer Ihren Antrag ablehnen oder mit Ausschlüssen annehmen.

Kann ein Versicherer meine Zusatzversicherung kündigen?

Seit der VVG-Revision von 2022 kann der Versicherer eine Krankenzusatzversicherung weder ordentlich noch im Leistungsfall kündigen — dieses Recht steht nur Ihnen zu (Art. 35a VVG). Wichtige Ausnahme: die Falschangabe im Gesundheitsfragebogen (Anzeigepflichtverletzung), die ihm eine Kündigung innert 4 Wochen nach Entdeckung erlaubt.

Kann ich die Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse als der Grundversicherung abschliessen?

Ja, und das ist oft die optimale Konstruktion: die günstigste Grundversicherung Ihrer Region auf der einen Seite, die zu Ihren Bedürfnissen passende Zusatzversicherung auf der anderen. Die beiden Verträge sind rechtlich unabhängig.

Erstattet das KVG Brillen und Zahnarztkosten?

Für Erwachsene: nein. Die Brillenerstattung wurde 2011 aus der Grundversicherung gestrichen (ausser bei besonderen Augenkrankheiten), und die üblichen Zahnbehandlungen waren nie gedeckt. Kinder bis 18 Jahre erhalten 180 CHF pro Jahr für Gläser oder Kontaktlinsen, auf Verordnung.

Wann sollte man eine Zusatzversicherung für ein Kind abschliessen?

So früh wie möglich — idealerweise ab Geburt, bei gewissen Versicherern sogar pränatal. Der Gesundheitsfragebogen ist dann leer, also ist kein Vorbehalt möglich. Sobald eine Behandlung (typischerweise Kieferorthopädie) diagnostiziert oder auch nur erwähnt wurde, wird sie aus jedem neuen Vertrag ausgeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026. Adminly ist kein zugelassener Treuhänder und verkauft keine Versicherungsprodukte; zu den hier behandelten Themen wird keinerlei Provision bezogen. Dieser Artikel gibt den Stand des Rechts zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder — prüfen Sie die geltenden Regeln auf den offiziellen Portalen, bevor Sie entscheiden. Quellen: bag.admin.ch (BAG, KVG-Leistungen); fedlex.admin.ch (VVG, Art. 6 und 35a); priminfo.admin.ch (offizieller Prämienvergleich); Ombudsman der Krankenversicherung. Für einen Einzelfall wenden Sie sich an einen zugelassenen Berater oder an den Ombudsman.