Franchise, alternative Versicherungsmodelle, Kündigungsfristen — der vollständige Leitfaden, um die beste KVG-Krankenkasse zu wählen und bis zu CHF 2'000 pro Jahr zu sparen.
In der Schweiz ist die KVG-Grundversicherung für jeden Einwohner obligatorisch. Bei Prämien von durchschnittlich über CHF 393.30 pro Monat im Jahr 2026 kann die Wahl der Kasse und der Franchise eine jährliche Ersparnis von mehreren tausend Franken bedeuten. Trotzdem vergleicht weniger als ein Drittel der Versicherten jedes Jahr wirklich ihre Deckung.
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Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) ist die obligatorische Versicherung für jede in der Schweiz wohnhafte Person. Jeder Einwohner muss sich innert 3 Monaten nach Ankunft in der Schweiz einer Kasse anschliessen, rückwirkend auf das Ankunftsdatum.
Das KVG deckt die wesentlichen medizinischen Leistungen: Arztkonsultationen, Spitalaufenthalte, Medikamente auf der Spezialitätenliste, Laboranalysen und gewisse Präventionsleistungen. Die Grundleistung ist bei allen Kassen identisch — nur die Prämien unterscheiden sich.
Kinder unter 18 Jahren sind separat von ihren Eltern versichert, mit deutlich tieferen Prämien. Von 18 bis 25 Jahren (junge Erwachsene) gelten je nach Kasse Zwischenprämien. Ab dem Erwachsenenalter wählt jeder Einwohner Kasse und Franchise frei.
Wer ist betroffen? Jede in der Schweiz wohnhafte Person, unabhängig von der Nationalität: Schweizer Bürger, EU-/EFTA-Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsbewilligung und auch Asylsuchende. Expats mit kurzen Einsätzen können unter Bedingungen von Ausnahmen profitieren.
Die Franchise ist der Betrag, den Sie jedes Jahr selbst bezahlen, bevor Ihre Versicherung die Behandlungskosten übernimmt. Je höher die gewählte Franchise, desto tiefer die Monatsprämie — aber desto mehr zahlen Sie im Krankheitsfall direkt.
2026 stehen sechs Franchisestufen zur Verfügung:
| Franchise | Geschätzte Prämienersparnis vs 300 CHF | Gleichgewichtspunkt (Behandlungskosten) |
|---|---|---|
| CHF 300 (Standard) | — | Ab dem 1. Franken Kosten |
| CHF 500 | ~CHF 8/Monat | CHF 500 Kosten/Jahr |
| CHF 1'000 | ~CHF 25/Monat | CHF 1'300 Kosten/Jahr |
| CHF 1'500 | ~CHF 40/Monat | CHF 1'980 Kosten/Jahr |
| CHF 2'000 | ~CHF 55/Monat | CHF 2'660 Kosten/Jahr |
| CHF 2'500 | ~CHF 70/Monat | CHF 3'340 Kosten/Jahr |
Über die Franchise hinaus beteiligen Sie sich zusätzlich mit 10% an den Kosten (Selbstbehalt), bis zu einem jährlichen Maximum von CHF 700 für Erwachsene (CHF 350 für Kinder). Bei einem Spitalaufenthalt kommt ein Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag hinzu: Er ist nicht im Höchstbetrag von CHF 700 enthalten. Dieser Tagesbeitrag fällt bei einem Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim nicht an, ausser bei einem während dieses Aufenthalts von einem Facharzt angeordneten Spitalaufenthalt.
Der Mechanismus auf einen Blick
1 Gewählte Franchise: von 300 bis 2'500 CHF. 2 Selbstbehalt-Maximum erreicht: Ab 7'000 CHF Kosten nach der Franchise erreicht der Selbstbehalt sein jährliches Maximum von 700 CHF (Erwachsene, ohne Spitalbeitrag von 15 CHF pro Tag) — danach übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Kosten.
Beispiel: Franchise 300 CHF, 1'000 CHF Gesundheitskosten im Jahr → Sie zahlen 300 (Franchise) + 70 (10% der restlichen 700) = 370 CHF. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.
Praktischer Rat: Wählen Sie eine hohe Franchise, wenn Sie gesund sind und selten zum Arzt gehen. Entscheiden Sie sich für die Minimalfranchise, wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden oder regelmässige Behandlungen geplant sind (Operation, Schwangerschaft usw.).
Neben der Franchise ist die Wahl des Versicherungsmodells der stärkste Hebel zur Prämiensenkung. 2026 bieten die meisten Kassen fünf Modelle an:
| Modell | Prinzip | Prämienersparnis | Hauptauflage |
|---|---|---|---|
| Standard | Freie Arztwahl | — | Keine |
| Hausarztmodell | Obligatorischer Erstkontakt beim Hausarzt | 5–10% | Überweisung für jeden Spezialisten |
| HMO | Bestimmtes Gesundheitszentrum als Eintrittspforte | 15–20% | Geografisch begrenztes Netz |
| Telmed | Telefon- oder Videokonsultation als Erstkontakt | 15–25% | Verfügbarkeit rund um die Uhr |
| Apothekenmodell | Netzwerk-Apotheker als erste Anlaufstelle | 10–15% | Verfügbarkeit des Apothekennetzes |
Das Telmed-Modell ist für junge, gesunde Erwachsene oft am günstigsten. Die Video- oder Telefonkonsultation ist rund um die Uhr verfügbar und löst die meisten Anliegen ohne Wege. Braucht es eine körperliche Untersuchung, verweist Sie der telekonsultierende Arzt an den passenden Spezialisten.
Achtung: In allen alternativen Modellen (ausser Standard) müssen Sie vor dem Besuch eines Spezialisten über die definierte Eintrittspforte gehen — ausser bei nachgewiesenem Notfall. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zu einer nur teilweisen Rückerstattung führen.
Das offizielle Tool zum Vergleich der KVG-Prämien ist priminfo.admin.ch, betrieben vom Bundesamt für Gesundheit. Es erlaubt den Vergleich aller Prämien nach Kanton, Gemeinde, Alter und Franchise.
Die Kriterien, die vor der Kassenwahl zu prüfen sind:
2026 sind dies die wettbewerbsfähigsten Kassen in der Westschweiz für einen 35-jährigen Erwachsenen mit Maximalfranchise:
| Kasse | Modell | Monatsprämie (GE, 35 Jahre, CHF 2'500) |
|---|---|---|
| Assura | Telmed | ~CHF 248 |
| KPT | Telmed | ~CHF 255 |
| Sanitas | Telmed | ~CHF 262 |
| CSS | Hausarztmodell | ~CHF 270 |
| Helsana | Hausarztmodell | ~CHF 278 |
Hinweis: Diese Beträge sind Richtwerte und variieren je nach genauer Gemeinde. Konsultieren Sie priminfo.admin.ch für Ihre genaue Situation.
Die Frist für den Kassenwechsel per 1. Januar ist der 30. November: Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der alten Kasse eintreffen (massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel), idealerweise per eingeschriebenem Brief. Die neue Kasse gilt ab dem 1. Januar. Quelle: priminfo.admin.ch (BAG).
Mit dem Standardmodell und der ordentlichen Franchise können Sie auch per 30. Juni kündigen, mit einer Frist von drei Monaten: Die Kündigung muss bis Ende März bei Ihrer Kasse eintreffen. Eine Prämienerhöhung ist nicht erforderlich — das ist die ordentliche halbjährliche Kündigung (BAG/priminfo.admin.ch). Alternative Modelle und Wahlfranchisen lassen sich dagegen nur auf Jahresende kündigen. Die Prämienerhöhung eröffnet ein eigenes Kündigungsrecht, verbunden mit dem Wechsel auf Jahresende.
Wechsel in 4 Schritten:
Muster-Kündigungsschreiben:
[Ihr Name und Ihre Adresse]
[Name und Adresse der Krankenkasse]
[Ort], den [Datum]Kündigung meiner KVG-Grundversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich Ihnen meinen Entscheid mit, meine Krankenversicherung der Grundversicherung (KVG), Policennummer [XXX], per 31. Dezember [laufendes Jahr] zu kündigen.
Freundliche Grüsse[Unterschrift]
Wichtig: Die Kündigung ist unmöglich, wenn Sie offene Prämien oder Kostenbeteiligungen haben. Begleichen Sie Ihren Saldo vor dem Wechsel — sonst riskieren Sie, dass Ihre Kündigung abgelehnt wird.
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Nein. Die KVG-Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch, unabhängig von der Nationalität. Die Krankenkassen ihrerseits müssen jeden Antrag auf Aufnahme in die Grundversicherung annehmen, ohne Risikoselektion. Bei den Zusatzversicherungen können die Kassen hingegen ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Nein, gewöhnliche Zahnbehandlungen (Karies, Zahnsteinentfernung, Prothesen) sind nicht durch das KVG gedeckt. Nur Zahnbehandlungen infolge einer schweren Krankheit (zum Beispiel einer Osteoporose der Kiefer) oder eines Unfalls werden übernommen. Für gewöhnliche Zahnkosten braucht es eine Zusatzversicherung (VVG).
Beantragen Sie bei finanziellen Schwierigkeiten umgehend eine Prämienverbilligung bei Ihrem Wohnkanton. Jeder Kanton hat ein System von Beihilfen für Haushalte mit bescheidenem Einkommen. Rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung profitiert von diesen Hilfen. Handeln Sie schnell: Prämienschulden können zu Betreibungen führen und jeden Kassenwechsel blockieren.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, haben die Wahl (Optionsrecht) zwischen dem Schweizer KVG und der nationalen Versicherung ihres Wohnsitzlandes. Diese Wahl muss innert 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit getroffen werden. Einmal getroffen, ist sie grundsätzlich für die gesamte Dauer der Grenzgängertätigkeit definitiv. Dieses Optionsrecht gilt nicht für ständige Einwohner.
Bei der KVG-Grundversicherung darf man nur bei einer einzigen Kasse versichert sein. Hingegen können Sie die Grundversicherung bei einer Kasse mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen (VVG) — Privatabteilung im Spital, Komplementärmedizin, Zahnbehandlungen, Auslanddeckung — bei verschiedenen Gesellschaften kombinieren.
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