eUmzug: den Umzug online melden [2026]

Wegzug und Zuzug in einer Eingabe, ohne für die Schlange am Schalter freizunehmen. Was eumzug.swiss abdeckt, wie Sie Ihre Gemeinde prüfen, Schritt für Schritt — und der wichtige Fall, in dem es nicht funktioniert.

🖥️ 1 Eingabe Wegzug und Zuzug
in einem einzigen Online-Vorgang
📅 14 Tage Die gesetzliche Meldefrist
ändert sich online nicht
🆔 13 Ziffern Die AHV-Nummer ist
für den Vorgang erforderlich
🛂 Schalter Zuzug aus dem Ausland:
Online-Meldung ausgeschlossen

Ich habe am Schalter der Einwohnerkontrolle Schlange gestanden, um einen Umzug zu melden. Zweimal — die Abmeldung auf der einen Seite, die Anmeldung auf der anderen. Da die Öffnungszeiten genau auf die Bürozeiten fallen, bedeutet das Stunden an freigenommener Zeit, um Formulare auszufüllen. Erst viel später entdeckte ich, dass mein Vorgang online machbar war, gratis, vom Sofa aus. Am Schalter sagt einem das natürlich niemand.

Dieser Dienst heisst eUmzug. Hier ist, was er abdeckt, wie Sie prüfen, ob Ihre Gemeinde teilnimmt, der Schritt-für-Schritt-Ablauf — und der wichtige Fall, in dem er nicht funktioniert.

Was ist eUmzug?

eUmzug (eumzug.swiss) ist die von den Kantonen und Gemeinden getragene nationale Plattform, um einen Umzug online zu melden: Wegzug aus der alten Gemeinde, Zuzug in die neue, oder einfache Adressänderung innerhalb derselben Gemeinde. Eine einzige Eingabe ersetzt die Schaltergänge bei der Einwohnerkontrolle — Abmeldung und Anmeldung gehen zusammen raus.

Die Nutzung ist freiwillig: Der Schalter bleibt immer möglich. Aber die Online-Version kostet nicht mehr — die Gemeindegebühren sind dieselben wie am Schalter, und manche Gemeinden erheben gar keine. Referenz: ch.ch.

Drei Grundbedingungen: in der Schweiz wohnhaft sein, innerhalb der Schweiz umziehen, und Ihre Gemeinden nehmen am Dienst teil.

Teilnehmende Gemeinden: so prüfen Sie es

Nicht alle Gemeinden sind angeschlossen, und genau dieser Punkt entscheidet über Ihren Ablauf:

Zum Prüfen: Gehen Sie auf eumzug.swiss und geben Sie Ihre Wegzugs- und Zuzugsgemeinde ein — die Plattform sagt Ihnen sofort, ob der Online-Weg für Ihre Strecke möglich ist. Gewisse Kantone nutzen ihr eigenes kantonales Portal, auf das eumzug.swiss automatisch weiterleitet. Keine Liste zu durchforsten — der Test dauert dreissig Sekunden.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie eumzug.swiss und geben Sie Wegzugs- und Zuzugsgemeinde ein. Die Plattform bestätigt die Eignung und leitet Sie zum richtigen Portal.
  2. Bereiten Sie Ihre Angaben vor: Ausweispapier, AHV-Nummer (die 13-stellige Nummer auf Ihrer Krankenkassenkarte), neue Adresse und Einzugsdatum, Mietvertrag oder Kontaktdaten des Vermieters, und dieselben Daten für die mitziehenden Familienmitglieder. Ausländer fügen ihre Aufenthaltsbewilligung hinzu.
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus: Eine einzige Eingabe deckt Abmeldung und Anmeldung ab. Personen im gemeinsamen Haushalt können oft zusammen gemeldet werden.
  4. Bezahlen Sie die Gebühr, falls Ihre Gemeinde eine erhebt — Kreditkarte oder anderes Online-Zahlungsmittel je nach Portal.
  5. Bewahren Sie die Bestätigung auf. Je nach Gemeinde wird der Vorgang direkt validiert, oder Sie erhalten eine Vorladung, falls eine Prüfung am Schalter nötig bleibt (Ausweisdokumente, Biometrie der Bewilligung in gewissen Fällen).

Das Ganze dauert eine Viertelstunde, ohne freizunehmen.

Die gesetzliche Frist ändert sich nicht: 14 Tage

eUmzug ist ein Kanal, kein Sonderregime: Die gesetzliche Meldefrist bleibt dieselbe wie am Schalter — in der Regel 14 Tage nach dem Einzug für die Anmeldung in der neuen Gemeinde, und die Wegzugsmeldung spätestens beim Umzug. Eine Verspätung bleibt mit einer Ordnungsbusse sanktionierbar, ob Sie über das Internet oder den Schalter gehen. Der Online-Kanal nimmt Ihnen den Öffnungszeiten-Zwang ab, nicht die Deadline.

Überquert Ihr Umzug eine Kantonsgrenze, ist die Meldung übrigens erst der Anfang: Kontrollschilder, Aufenthaltsbewilligung, Steuern — das vollständige Thema behandelt unser Leitfaden Kantonswechsel in der Schweiz: Schritte und Kosten.

Der ausgeschlossene Fall: Zuzug aus dem Ausland

Das ist die wichtigste Grenze des Dienstes, und sie betrifft direkt die Neuankömmlinge: Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, ist eUmzug nicht nutzbar. Die Erstanmeldung eines Neuankömmlings erfolgt zwingend am Schalter der Einwohnerkontrolle, persönlich — Prüfung der Ausweisdokumente, des Arbeitsvertrags, Daten für die Aufenthaltsbewilligung.

Die Logik: Die Plattform verschiebt ein Dossier, das in den Schweizer Registern bereits existiert, von einer Gemeinde zur anderen. Ein Neuankömmling hat noch kein Dossier — es muss erstellt werden, und das geschieht physisch. Dasselbe in umgekehrter Richtung: Ein definitiver Wegzug ins Ausland wird in der Regel am Schalter behandelt.

Wenn das Ihr Fall ist: Unsere Checkliste der ersten 90 Tage in der Schweiz führt durch die Zuzugsmeldung und die 11 folgenden Schritte.

Wen Sie nach der Meldung sonst noch informieren

Die Meldung bei der Gemeinde ist die gesetzliche Pflicht — aber sie informiert niemanden sonst. In der Folge bleiben an Ihnen:

Jeder dieser Schritte hat seinen Empfänger, seinen Kanal und sein Timing — genau die Art Abfolge, die eine datierte Checkliste besser verwaltet als Ihr Gedächtnis.

Checkliste eUmzug

  1. Eignung Ihrer beiden Gemeinden auf eumzug.swiss prüfen
  2. Zusammenstellen: Ausweispapier, AHV-Nummer, Mietvertrag, Aufenthaltsbewilligung (Ausländer)
  3. Online melden — Wegzug und Zuzug in einer Eingabe
  4. Allfällige Gemeindegebühr bezahlen, Bestätigung aufbewahren
  5. Frist einhalten: Zuzugsmeldung innert 14 Tagen nach dem Einzug
  6. Zuzug aus dem Ausland: Schalter obligatorisch, kein eUmzug
  7. Danach Post, Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, Strassenverkehrsamt informieren

Ein Umzug, der über die Meldung hinausgeht?

Das Umzugs-Paket von Adminly (39 CHF, Einmalzahlung) erstellt Ihre vollständige Checkliste — Gemeinde, Krankenkasse, Kontrollschilder, Post — mit datierten Erinnerungen und Briefen als vorausgefülltes PDF, in den 26 Kantonen.

Häufige Fragen

Funktioniert eUmzug in der ganzen Schweiz?

Nein, noch nicht überall: Der Dienst hängt vom Anschluss jeder Gemeinde ab, gewisse Kantone nutzen ihr eigenes Portal. Der Test dauert dreissig Sekunden auf eumzug.swiss, mit Eingabe der Wegzugs- und Zuzugsgemeinde — die Plattform sagt Ihnen, ob Ihre Strecke abgedeckt ist.

Was kostet die Online-Umzugsmeldung?

Gleich viel wie am Schalter: die übliche Gemeindegebühr, die manche Gemeinden gar nicht erheben. Die Plattform selbst verlangt keine Zusatzgebühr. Halten Sie eine Zahlkarte bereit für Gemeinden, die online abrechnen.

Welche Dokumente braucht es für die Online-Meldung?

Ausweispapier, 13-stellige AHV-Nummer, Einzugsdatum und neue Adresse, Mietvertrag (oder Kontaktdaten des Vermieters), und die Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige. Mitziehende Familienmitglieder werden in der Regel im selben Vorgang gemeldet.

Kann ich eUmzug beim Zuzug aus dem Ausland nutzen?

Nein. Die Erstanmeldung in der Schweiz erfolgt zwingend persönlich, am Schalter der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde — der Online-Dienst verwaltet nur Umzüge innerhalb der Schweiz, zwischen angeschlossenen Gemeinden.

Gilt die 14-Tage-Frist auch online?

Ja. Der Kanal ändert nichts an der gesetzlichen Frist: Anmeldung in der neuen Gemeinde innert 14 Tagen nach dem Einzug, online wie am Schalter. Die Verspätung bleibt je nach Kanton mit einer Ordnungsbusse belegt.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026. Adminly ist kein zugelassener Treuhänder. Die Abdeckung von eUmzug entwickelt sich Gemeinde für Gemeinde — prüfen Sie Ihren Fall auf eumzug.swiss und die geltenden Fristen auf ch.ch oder der Website Ihrer Gemeinde, bevor Sie den Vorgang starten.